Winterdienst Wolfsburg: Diese 5 Fehler sollten Unternehmen bei der Anbieterwahl vermeiden


20 Januar 2026 • Axiom 24 Facility Management• 7 min Lesezeit
Winterdienst Wolfsburg: Ein Räumfahrzeug im Einsatz in der Nähe der Autostadt vor einem modernen Markenpavillon bei winterlichen Bedingungen
Unklare Zuständigkeiten, fehlende Dokumentation, mangelhafte Absicherung: Nicht jeder Winterdienst-Anbieter arbeitet professionell und rechtssicher. Gerade im unternehmerischen Umfeld können Versäumnisse schnell zu Betriebsstörungen oder Haftungsproblemen führen. Wir zeigen Ihnen, welche 5 typischen Fehler Sie bei der Auswahl eines Winterdienstes in Wolfsburg unbedingt vermeiden sollten.

Thema

Sie prüfen die fachliche Eignung des Anbieters nicht gründlich genug.

Sie beauftragen einen Dienstleister ohne feste Einsatzkräfte.

Sie klären Haftung und den Versicherungsschutz nicht richtig ab.

Sie akzeptieren unklare Preisgestaltungen im Vertrag.

Die regionale Erfahrung in Wolfsburg wird von Ihnen nicht berücksichtigt
1.)Sie prüfen die fachliche Eignung des Anbieters nicht gründlich genug.

Gerade in der Wintersaison treten viele kurzfristige Anbieter auf den Markt. Nicht alle verfügen jedoch über die nötige Erfahrung, Ausstattung oder Zuverlässigkeit. Auch achten viele Unternehmen bei der Auswahl vor allem auf den Preis und zu wenig auf die tatsächliche Einsatzfähigkeit des Winterdienstes. Dabei sollten Sie gezielt hinterfragen, ob der Dienstleister für gewerbliche Flächen überhaupt ausreichend aufgestellt ist. Bevor Sie also einen Winterdienst in Wolfsburg beauftragen, sollten Sie folgende Punkte beachten:


Gibt es ein vollständiges Impressum mit Adresse und Telefonnummer?

Existieren Kundenbewertungen (z. B. bei Google)?

Gibt es klare Angaben zu Leistungen, Einsatzzeiten und Erreichbarkeit?

Welche Technik kommt zum Einsatz (Räumfahrzeuge, Streugeräte, Handtrupps)?

Gibt es einen geregelten Bereitschaftsdienst bei nächtlichem Schneefall?

Wie viele Einsätze können parallel abgewickelt werden?

Werden Einsatzprotokolle geführt?

Verfügt das Unternehmen über eine professionelle Website mit einer geschäftlichen E-Mail Adresse und eigener Domain?
2.) Sie beauftragen einen Dienstleister ohne feste Einsatzkräfte und einer klaren Einsatzstruktur

Ein häufiger Schwachpunkt: fehlende Organisation im Hintergrund. Denn nicht jeder Winterdienst arbeitet mit eigenem Personal. Manche vergeben Aufträge vollständig an Subunternehmer weiter.
Problematisch wird es, wenn:


die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Kräfte nicht zuverlässig planbar ist (z. B. kurzfristige Zusammenziehungen oder fehlende Vertretungen), Reaktionszeiten und Touren nicht verbindlich gesteuert werden können, die Arbeitsqualität aufgrund fehlender Koordination oder Einsatzleitung schwankt, im Schadensfall unklare oder komplizierte Haftungsfragen entstehen.

Deshalb sollten Unternehmen darauf achten, dass der Winterdienst auf feste und qualifizierte Mitarbeiter setzt, mit klar organisierten Einsatzplänen arbeitet und selbst bei starkem Schneefall jederzeit zuverlässig erreichbar ist.
3.) Sie klären Haftung und Versicherung nicht eindeutig

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass im Schadensfall automatisch der Winterdienst haftet. Das ist jedoch nicht immer so und kann gerade aus rechtlicher Sicht schnell kritisch werden, weil neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen auch gesetzliche Pflichten aus der Wolfsburger Straßenreinigungsverordnung beachtet werden müssen. Nach dem örtlichen Vorschriftenwerk erstreckt sich die Reinigungspflicht einschließlich Schnee- und Glättebeseitigung nach § 9 (Zeitliche Begrenzung der Reinigungspflicht) auf die Hauptverkehrszeit zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen sowie zwischen 8 und 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen; Grundstückseigentümer sind verpflichtet, diesen Pflichten nachzukommen, können sie aber etwa durch Übertragung auf einen Dienstleister erfüllen lassen. Die eigentliche Winterreinigung erfolgt nach den Vorgaben aus § 6 bei Schneefallereignissen sowie gemäß den grundsätzlichen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung an Glättebeseitigung (§ 8 StVO). Dabei geht es nicht nur darum, ob geräumt wurde, sondern auch, ob dies rechtzeitig und während der vorgeschriebenen Zeiten geschehen ist. Da diese Pflichten Teil der Verkehrssicherungspflicht sind, können bei Nicht- oder Schlechterfüllung nicht nur Bußgelder und zivilrechtliche Ansprüche entstehen, sondern auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen drohen. Entscheidend ist daher, dass im Vertrag eindeutig festgelegt wird, wie Dokumentation, Versicherungsschutz und Haftungsfragen im Winterdienst gehandhabt werden. Es muss klar sein, dass Einsätze umfassend dokumentiert werden, damit im Schadensfall nachvollziehbar ist, wann und wie geräumt und gestreut wurde. Ebenso sollte vertraglich geregelt sein, wer im Schadensfall haftet und ob der Dienstleister über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Fehlen solche klaren Regelungen und Nachweise, kann die Verantwortung schnell beim Auftraggeber liegen.

Die gute Nachricht: Axiom24 verfügt über einen umfassenden Versicherungsschutz, der sowohl unsere Leistungen als auch unsere Auftraggeber zuverlässig absichert.
4.) Sie akzeptieren unklare Preisgestaltungen im Vertrag

Ein besonders günstiges Angebot wirkt auf den ersten Blick verlockend, entpuppt sich jedoch häufig als Kostenfalle. Deshalb sollten Unternehmen darauf achten, dass im Vertrag eindeutig festgelegt ist, welche Flächen betreut werden(inkl. Lageplan oder Auflistung) und zu welchen Zeiten der Winterdienst im Einsatz ist. Ebenso sollte klar geregelt sein, wie bei Dauerschneefall oder Glätte vorgegangen wird, ob Wochenenden und Feiertage eingeschlossen sind und ob zusätzliche Kosten pro Einsatz entstehen können. Auch Details wie die einzuhaltenden Mindestbreiten, die verwendeten Streumittel und die Häufigkeit der Kontrollen sollten verbindlich vereinbart werden. Allgemeine Formulierungen wie „Winterdienst nach Bedarf“ reichen im Ernstfall nicht aus, weshalb alle Leistungen schriftlich festgehalten werden sollten.
5.) Die regionale Erfahrung in Wolfsburg wird von Ihnen nicht berücksichtigt

Viele Unternehmen unterschätzen, wie wichtig regionale Erfahrung beim Winterdienst ist. Gerade in Wolfsburg unterscheiden sich die Anforderungen deutlich von anderen Städten. Große Industrieareale, stark frequentierte Zufahrten, Schichtbetrieb in vielen Betrieben und unterschiedliche kommunale Vorgaben je nach Stadtteil stellen besondere organisatorische und rechtliche Herausforderungen dar. Ein Anbieter mit echter Ortskenntnis weiß, wo sich Glätte besonders schnell bildet, welche Zufahrten priorisiert werden müssen und welche Räumzeiten im täglichen Betrieb realistisch notwendig sind. Ebenso kennt er die örtlichen Satzungen und Regelungen zum Winterdienst sowie typische Problemzonen wie Gewerbegebiete, Parkflächen oder stark genutzte Lieferwege. Auch die regionalen Wetterverhältnisse und die speziellen Anforderungen von Industrie- und Logistikunternehmen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Diese Erfahrung zahlt sich im Alltag aus und hilft Unternehmen, Abläufe zuverlässig zu planen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Fazit: Mit dem richtigen Winterdienst sicher durch den Wolfsburger Winter

Ein professioneller Winterdienst ist für Unternehmen keine Nebensache, sondern ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Risikovorsoge und Haftungsvermeidung. Für den Winterdienst auf Ihrem Gelände:

✔ setzen wir ausschließlich eigenes und geschultes Fachpersonal ein,

✔ planen und koordinieren wir unsere Einsätze klar und verbindlich – auch bei starkem Schneefall und Glätte,

✔ berücksichtigen wir die örtlichen Vorgaben und Besonderheiten in Wolfsburg,

✔ dokumentieren wir alle Einsätze lückenlos,

✔ verfügen wir über einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Betriebssicherheit

So schaffen Sie sichere Wege, vermeiden Ausfälle und schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden vor unnötigen Risiken.

Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Ihren Winterdienst in Wolfsburg? Dann sprechen Sie uns gerne an.