Unabhängig von lokalen Vorschriften ist Schnee dann zu entfernen, wenn es erforderlich ist.
In Niedersachsen sind Grundstückseigentümer verpflichtet, angrenzende Geh- und Radwege in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis zu befreien. Diese Räumpflicht besteht werktags in der Regel von 7:00 bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr. Bei starkem Schneefall sollte der Schnee in mehreren Schichten entfernt werden, um eine sichere Begehbarkeit zu gewährleisten. Zudem ist darauf zu achten, dass der Schnee nicht auf die Fahrbahn geschoben werden darf, da dies die Verkehrssicherheit gefährden kann.