Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Treppenhausreinigung beim Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft. In gewerblichen Immobilien wird diese Pflicht häufig auf die Mieter oder Betreiber übertragen. Dabei können die Kosten für eine professionelle Reinigung auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Der Vermieter hat jedoch keinen Einfluss darauf, wann und wie die Mieter die Reinigung durchführen, solange die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Ruhezeiten, eingehalten werden.
Wir als Reinigungsfirma aus Wolfsburg unterstützen Sie gerne dabei, diese Reinigungsleistung zuverlässig und fachgerecht umzusetzen – abgestimmt auf die vertraglichen Vorgaben und Ihre betrieblichen Abläufe.